FAQ’s Anpassung Trinkwasserentgelte Stadtwerke Warburg

Was sind die Gründe für die Anpassung der Trinkwasserentgelte?

Die hohen Anforderungen an die Qualität des Lebensmittels Trinkwasser erfordern stetige Investitionen in die Trinkwasserversorgungsanlagen. Seit der letzten Anpassung der Trinkwasserentgelte im Stadtgebiet sind die Verbraucherpreise laut statistischem Bundesamt um insgesamt 22 % gestiegen. Die für Erneuerungen und Ausbau der Trinkwasserversorgungsanlagen wichtigen Preise im Bausektor sind noch stärker angestiegen.  Diese Entwicklung vollziehen die Trinkwasserentgelte jetzt ein Stück weit nach, jedoch in deutlich geringerem Umfang.

Gründe hierfür sind der erfreulich nachhaltige Umgang mit der lebenswichtigen Ressource Trinkwasser in der Hansestadt; die Trinkwasserabgabe an die Haushalte ist durch eine umweltfreundliche Nutzung (z.B. wassersparende Waschmaschinen etc.) sogar um rund 7 % gesunken, sodass die variablen Entgeltanteile zurück gingen.

Was bedeutet die Preisanpassung für ein durchschnittliches Einfamilienhaus?

Für einen Haushalt in einem Einfamilienhaus mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 130 m3, das sind 130.000 Liter Trinkwasser in Lebensmittelqualität, ergibt sich durch die Anpassung zum 1.1.2022 eine Kostensteigerung in Höhe von 3,08 € netto bzw. 3,29 € brutto im Monat. Zum 1.1.2023 und zum 1.1.2024 erfolgen Anpassungen in ähnlicher Höhe.

Was sind Grundpreis und Arbeitspreis?

Der Grundpreis wird pro Zähleranschluss erhoben. Durch den Grundpreis sollen die Fixkosten der Trinkwasserversorgung zu einem großen Teil gedeckt werden. Die Fixkosten in der Trinkwasserversorgung machen mehr als 80 % der Gesamtkosten aus. Der Arbeitspreis bezieht sich auf die Trinkwassermenge und soll dementsprechend die variablen Kosten und die restlichen Fixkosten decken.

Damit Grund- und Arbeitspreis verursachungsrechter die Kosten decken, wird der Grundpreis mit 2,10 €/Monat relativ stärker angepasst als der Arbeitspreis mit 0,09 €/m³ (zuzüglich Umsatzsteuer von derzeit 7 %).

Der Grundpreis erhöht sich auf 7,60 € netto bzw. gerundet auf 8,13 € brutto pro Monat, der Wasserpreis erhöht sich auf 1,54 € netto bzw. gerundet auf 1,65 € brutto pro Kubikmeter ab 2022.

Warum konnten die Trinkwasserentgelte seit 2005 unverändert bleiben?

Die Trinkwasserentgelte konnten in den letzten Jahren unverändert bleiben, da durch Synergieeffekte mit anderen Sparten der Stadtwerke und durch Verkauf von zusätzlichen Mengen an Trinkwasser an umliegende Kommunen die Sparte Trinkwasser noch weitgehend kostendeckend wirtschaften konnte. Mittlerweile erwirtschaftet die Trinkwasserversorgung jedoch Verluste. Für notwendige Investitionen in die Trinkwasseranlagen ist es rechtlich geboten, dass die Trinkwasserentgelte zur Erfüllung des öffentlichen Zweckes der Trinkwasserversorgung wirtschaftlich nachhaltig gestaltet sind.

Gibt es erhöhten Investitionsbedarf bei den Trinkwasseranlagen in der Hansestadt Warburg?

Die Trinkwasseranlagen im Stadtgebiet wurden seitens der Stadtwerke immer auf den Stand der Technik gehalten. Sanierungs- und Investitionsbedarfe werden fortlaufend umgesetzt. Zukünftig stehen aber auch höhere Investitionsmaßnahmen zur Steigerung der Versorgungssicherheit an, wie z.B. Einbindung zweier Ortschaften in das Verbundleitungssystem oder Neubau eines Hochbehälters.

Wie liegen die Entgelte im Vergleich zu den umliegenden Kommunen?

Aktuell liegen die Trinkwasserpreise in Warburg rund 20 % unter den durchschnittlichen Preisen der Vergleichskommunen im Kreis Höxter. Gerade unter Berücksichtigung der topographischen Besonderheiten einer Flächenkommune wie Warburg mit vielen Ortschaften und einer überdurchschnittlichen Flächengröße ist dies äußerst positiv hervorzuheben.  Das Warburger Trinkwassernetz misst 280 km und ist somit das mit Abstand größte Trinkwassernetz im Kreis Höxter.

Muss der Abschlag angepasst werden?

Die neuen Preise werden automatisch in den Abschlagsberechnung für das Jahr 2022 berücksichtigt. Als Kunde müssen Sie nichts weiter unternehmen.

Werden durch die Trinkwasserpreise andere Sparten finanziert (z. B. Bäder?)

Nein. Die Trinkwasserpreise werden in einer sachgerechten Kalkulation und nach Vorgaben der Kartellbehörden ermittelt. Die Kalkulation wurde durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen durchgeführt. Es findet keine Quersubventionierung anderer Bereiche statt.

 https://www.stadtwerke-warburg.de/pressemitteilungen

 

 

 

 

Diese Webseite verwendet personenbezogene Daten, wie Cookies und IP-Adressen, um ein optimales Nutzungserlebnis anzubieten. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden.