Jährliche Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen auf den Friedhöfen des Kommunalunternehmens der Stadt Warburg im Zeitraum 15.04. bis 19.04.2024

08.04.2024|

Das Kommunalunternehmen der Stadt Warburg (KUW), als Friedhofsträger, ist aufgrund seiner Verkehrssicherungspflicht gehalten, die Standsicherheit der Grabsteine auf den Friedhöfen des KUW zu überwachen und mindestens einmal im Jahr durch sachkundiges Personal zu prüfen.

Diese Überprüfung findet in der Zeit vom

15.04. bis 19.04.2024

durch eine von uns beauftragte Fachfirma statt.

Sofern Grabmale festgestellt werden, die nicht mehr standsicher sind, erhalten diese einen entsprechenden Aufkleber, um die Friedhofsbesucher vor einer möglichen Gefahr zu warnen. Zudem werden die Nutzungsberechtigten schriftlich aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist die Standsicherheit von einer Fachfirma oder einer sachkundigen Person wieder herstellen zu lassen und dies dem Friedhofsträger, dem Kommunalunternehmen der Stadt Warburg (KUW), nachzuweisen.

Stadtwerke und Hansestadt spenden Fahrzeug in die Ukraine

22.03.2024|

Der „Weltwassertag“ steht jedes Jahr unter einem anderen Motto. 2024 wurde das Motto „Water for Peace“, also „Wasser für den Frieden“, gewählt.
Die Stadtwerke Warburg nehmen das Motto nun zum Anlass, die Übergabe der im vergangenen Jahr erfolgten Spende zu veröffentlichen.
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Thorsten Müller übernimmt die Leitung der Warburger Bäder

21.03.2024|

Seit Anfang Januar ist das Büro im Warburger Hallenbad sein neuer Arbeitsplatz: Thorsten Müller ist das neue Gesicht der Warburger Bäderleitung. Damit übernimmt er das Aufgabengebiet von Stefan Bosse, der Ende Juni in Ruhestand tritt.
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Auswechslung der Strom- und Trinkwasserzähler im Stadtgebiet Warburg

13.03.2024|

Turnusmäßiger Wechsel der Stromzähler und Wasserzähler ab KW 11

 Die Stadtwerke Warburg GmbH hat mit der turnusmäßigen Auswechselung von Stromzählern bzw. Wasserzählern in dieser Woche begonnen.

Aus prozesstechnischen Gründen können leider keine Wechseltermine vorab vereinbart werden. Sollte niemand angetroffen werden, ist eine Terminvereinbarung im Nachhinein möglich.

Die Arbeiten werden durch Mitarbeiter der Stadtwerke Warburg bzw. bei Auswechselung der Wasserzähler durch die Unternehmen Balluff GmbH & Co. KG und IWK GmbH & Co. KG aus Scherfede durchgeführt. Alle Mitarbeiter können eine Bescheinigung vorlegen, die zum Zähleraustausch berechtigt.

Die Zählerwechsel sind erforderlich aufgrund der im Eichgesetz genannten Fristen.

Die Stadtwerke Warburg bitten alle betroffenen Haushalte und Gewerbebetriebe um Verständnis für die erforderlichen Arbeiten.

Bauarbeiten in der Eichendorffstraße auf der Warburger Hüffert

11.03.2024|

In der Eichendorffstraße auf der Warburger Hüffert sind Instandsetzungsmaßnahmen nötig. Geplanter Baubeginn ist die 11. Kalenderwoche 2024.

Die Hansestadt Warburg führt in Zusammenarbeit mit der KUW und den Stadtwerken Instandsetzungsarbeiten im Bereich der Eichendorffstraße in Warburg durch.
Dabei ist geplant, die Asphaltdecke der Fahrbahn auf der Gesamtlänge von 245 Metern sowie den Pflasterbelag des Gehweges neu einzubauen.

In diesem Zusammenhang werden die Stadtwerke Warburg die Strom- und Trinkwasserleitungen erneuern. Das KUW wird Reparaturarbeiten an den Abwasserleitungen vornehmen.

Insgesamt investieren Hansestadt Warburg, Stadtwerke und KUW rund 400.000, – € in die Maßnahme. Der Baubeginn ist für die 11. Kalenderwoche geplant. Es wird mit einer voraussichtlichen Bauzeit von ca. vier Monaten gerechnet.

In dieser Zeit ist mit Behinderungen in der Eichendorffstraße zu rechnen. Zeitweise wird eine Sperrung der Arbeitsbereiche notwendig sein. Hierrüber wird die bauausführende Firma rechtzeitig gesondert informieren. Die Müllentsorgung wird zeitweise über die angrenzenden Straßen erfolgen.

Im Zuge der Baumaßnahme wird die Breitbandinfrastruktur (Glasfaserkabel) mitverlegt. Anlieger, die einen Breitbandanschluss möchten, diesen aber noch nicht bestellt haben, sollten sich zeitnah mit einem Anbieter in Verbindung setzen, um den Anschluss zu erhalten. Für Rückfragen hierzu steht Wolfgang Voss von der Stadtverwaltung unter Tel 05641-92-1208 zur Verfügung.

Nach Erneuerung der Straßenoberflächen werden Aufbrüche unter Umständen für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren nur in Ausnahmefällen möglich sein, da sich die Hansestadt Warburg vorbehält, eine Aufbruch-Sperre für die erneuerten Flächen auszusprechen.

Die Hansestadt Warburg, die Stadtwerke Warburg und das KUW bitten um Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Bauzeit.

Verlegung von Strom-, Wasser- und Abwasserleitungen in den Stadtteilen Bonenburg und Scherfede

29.02.2024|

Die Stadtwerke Warburg GmbH und das KUW AÖR teilen mit, dass im März 2024 mit zwei Baumaßnahmen in den Stadtteilen Bonenburg und Scherfede sowie von Bonenburg Richtung Willebadessen-Borlinghausen begonnen wird.

Am 04.03.2024 wird mit der Anbindung der Trinkwasserleitung an die Ortschaft Borlinghausen begonnen. Für die Baumaßnahme ist es erforderlich, die Bellinggradstraße in Bonenburg für rd. sechs bis acht Wochen voll zu sperren. Durch diese Maßnahme ist es möglich, den Willebadessener Ortsteil Borlinghausen mit Trinkwasser aus dem Stadtgebiet Warburg zu versorgen. Verträge hierüber waren bereits im Jahr 2022 geschlossen worden.

Am 11.03.2024 wird mit der Anbindung der Ortschaft Bonenburg an die Trinkwasserverbundleitung der Stadtwerke Warburg begonnen. Die Dauer der Baumaßnahme soll nach ca. 10 Wochen beendet sein. Diese Maßnahme wird verknüpft mit der Anbindung der Abwasserleitung an die Zentralkläranlage in Warburg. Mit Behinderungen des Straßenverkehrs zwischen Bonenburg und Scherfede ist zu rechnen.

Im Zuge beider Maßnahmen werden die Mittelspannungsleitungen erneuert werden.

Für die entstehenden Behinderungen bitten das Kommunalunternehmen der Stadt Warburg und die Stadtwerke Warburg um Verständnis.

Neues Waldbad – Baufeldräumung

27.02.2024|

Die Vorarbeiten zum Baubeginn für das Neue Waldbad in Warburg schreiten weiter voran.

Nach zwischenzeitlich erfolgter „Schürfung“ zur tiefergehenden Untersuchung des Baugrundes wird nun in Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden des Kreises Höxter die Baufeldräumung mit der notwendigen Fällung eines Teils des alten Baumbestandes erfolgen. Aus naturschutzfachlichen Gründen ist dies nur außerhalb von Brutzeiten bis Ende Februar möglich.

Dabei werden 48 ältere Bäume gefällt, die im Baufeld bzw. in den später bei der Baumaßnahme anzulegenden Außenanlagen des neuen Waldbades liegen. Bei der Maßnahme können 105 Bäume auf dem Gesamtgelände erhalten werden.

Als Ersatzpflanzungen werden auf dem Gelände des Neuen Waldbades 42 Bäume nach Umsetzung der Baumaßnahmen neu gepflanzt. In der Umgebung sowie auf umliegenden städtischen Grundstücken entstehen noch 54 Baum-Neuanpflanzungen zum naturschutzfachlichen Ausgleich (Faktor 1:2). Bei den Neuanpflanzungen wird Wert bei der Baumauswahl auf zukunfts- und klimaresistente Bäume gelegt, die sich in die natürliche Umgebung des neuen Waldbades einfügen.

Zusätzlich werden im Rahmen der Bauausführung u.a. Dachbegrünungen vorgesehen, Gehölzstreifen angelegt, Schnitthecken und Gebüschstreifen gepflanzt.

Der naturschutzfachliche Ausgleich hat für die Hansestadt Warburg sowie die ausführenden Stadtwerke Warburg hohe Priorität und gilt als Richtschnur für die weitere bauliche Umsetzung.

Stadtwerke Warburg GmbH und Kommunalunternehmen der Stadt Warburg AÖR investieren 2024 rund 20 Mio. € in Infrastruktur

08.02.2024|

Auch in diesem Jahr investieren die Stadtwerke Warburg GmbH und das Kommunalunternehmen Warburg AÖR erheblich in die Infrastruktur zur Versorgung der Menschen und Unternehmen im Stadtgebiet. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhen sich die Investitionen um 6 Mio. € auf insgesamt 20 Mio. Euro.
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Öffnungszeiten am Rosenmontag (12.02.2024)

06.02.2024|

Öffnungszeiten der Stadtwerke Warburg GmbH, des KUW und der Stadtverwaltung am Rosenmontag

Am Rosenmontag (12.02.2024) sind die Büros der Stadtwerke Warburg GmbH, des Kommunalunternehmens der Stadt Warburg AöR und der Stadtverwaltung bis 12:00 Uhr besetzt.

Das Hallenbad ist am Rosenmontag ganztägig geschlossen. Die Tourist-Information hat bis 13:00 Uhr geöffnet.

Neues Waldbad – bauvorbereitende Maßnahmen

05.02.2024|

Die Vorarbeiten zum Baubeginn für das Neue Waldbad in Warburg schreiten voran.

In Abstimmung mit der Baugenehmigungsbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Höxter sowie mit den Fördergebern finden derzeit förderunschädliche bauvorbereitende Maßnahmen auf dem Gelände des Waldbades statt. Hierzu mussten bereits jetzt drei Bäume entnommen werden, da in der nächsten Woche eine sogenannte „Schürfung“ zur tiefergehenden Untersuchung des Baugrundes erfolgt.

Im Weiteren sollen noch im Februar weitere Bäume zur Räumung des Baufeldes entnommen werden. Ersatzpflanzungen auf dem Gelände des Neuen Waldbades sowie auf umliegenden städtischen Grundstücken werden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises im Rahmen der Bauausführung vorgesehen. Die Hansestadt Warburg sowie die Stadtwerke Warburg stehen hier in Zusammenarbeit mit den beauftragten Planern im engen Austausch mit den Genehmigungsbehörden des Kreises.

Ein Baubeginn ist weiter im Frühjahr dieses Jahres nach abschließender Vorlage der Baugenehmigung vorgesehen.

Parallel arbeiten die Hansestadt Warburg sowie die Stadtwerke Warburg GmbH an der Bewilligung in Aussicht gestellter Fördermittel. Auch hier sind abschließende Entscheidungen noch in den nächsten Wochen zu erwarten, sodass ein Baubeginn weiter im Frühjahr angestrebt wird.

Beendigung der Chlorung des Trinkwassers

08.01.2024|

Chlorung des Trinkwassers in Warburg ist zum 08.01.2024 beendet worden

Das Wasser des Warburger Brunnes war vorsorglich und ausnahmsweise aufgrund des Hochwassers in dem Bereich gechlort worden. Dies war eine reine Vorsichtsmaßnahme, um mögliche Verunreinigung vorzubeugen.

Die dort eingesetzte UV-Strahlung zur Desinfektion des Trinkwassers funktioniert im Normalbetrieb mehr als ausreichend gut. Dies wird regelmäßig vom Gesundheitsamt des Kreises Höxter bestätigt.

Information zum Winterdienst in der Hansestadt Warburg

15.11.2023|

Vor Beginn der winterlichen Witterung möchte das KUW die Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Warburg auf folgende Regelungen hinweisen:

Wer ist zum Räumen und Streuen auf den Gehwegen verpflichtet? 

Die Anlieger; die Straßenreinigung umfasst die wöchentliche Reinigung der Gehwege. Die Winterwartung beinhaltet bei Schnee- und Eisglätte u.a. das Schneeräumen und das Bestreuen der  Gehwege. Die von jedem Grundstückseigentümer zu entrichtende Winterdienstgebühr dient dem Räumen und Streuen der Straßen, nicht der Gehwege. Dies muss von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke durchgeführt werden.

Was bedeutet Räum- und Streupflicht? 

Geräumt werden muss Schnee, der auf den Gehwegen liegen bleibt. Bei Glatteis muss möglichst mit abstumpfenden Mitteln (z.B. Sand, Splitt) das gefahrlose Begehen des Gehweges gewährleistet werden. Dies ist im Bedarfsfall zu wiederholen. Die Verwendung von Streusalz sollte möglichst vermieden werden. So können Pflanzen und Tiere geschützt werden. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut, salzhaltiger Schnee nicht auf ihnen abgelagert werden. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee frei zu halten.

Wo muss geräumt und gestreut werden? 

Entlang des Grundstückes auf dem Gehweg, bei Straßen ohne Gehweg ist eine Straßenfläche in einer Breite von mindestens 1,50 m zu reinigen bzw. zu räumen.

Wann muss der Winterdienst durchgeführt werden?
Gefallener Schnee bzw. Eisglätte ist in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte unverzüglich zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09.00 Uhr zu beseitigen.

Wohin mit dem Schnee?

Nach einigen Beschwerden aus den letzten Wintern eine wichtige Bitte an die Anlieger: Der Schnee ist auf dem an der Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehweges oder, wo dies nicht möglich ist, auf dem Fahrbahnrand zu lagern, so daß der Fahr- und Fußgängerverkehr dadurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Schnee und Eis darf nicht auf die Fahrbahn geschoben oder geworfen werden. Das ist nicht nur sinnlos, sondern auch gefährlich, denn sollten hierdurch Unfälle entstehen, ist der Verursacher verantwortlich.

Achten Sie bitte auch darauf, dass Sie bei der Lagerung des Schnees nicht die Grundstücke und auch nicht die Grundstückseinfahrten Ihrer Nachbarn beeinträchtigen.

Wie ist es in der Warburger Innenstadt mit dem Winterdienst? 

Im barrierefrei ausgebauten Bereich der Innenstadt Warburg ist auf den Natursteinflächen die Verwendung von Streusalz nicht mehr zulässig. Um die hochwertigen Natursteine nachhaltig zu schonen, darf hier nur noch mit abstumpfenden Stoffen gestreut werden, z.B. Blähton, Blähschiefer, Bims oder Lava. Entsprechendes Streumaterial ist im Fachhandel erhältlich.

Wo räumt und streut das Kommunalunternehmen?

Die Gehwege vor den städtischen Grundstücken werden von privaten Kräften oder auch vom KUW im Auftrag der Hansestadt Warburg geräumt.

Die Räum- und Streupflicht der städtischen Straßen erstreckt sich bei Vorliegen einer allgemeinen Straßenglätte auf verkehrswichtige und gefährliche Stellen. Eine grundsätzliche Räum- und Streupflicht der Hansestadt Warburg auf allen Verkehrsflächen besteht daher nicht. Auch muss eine allgemeine Glätte oder Schneelage vorliegen; eine einzelne zugefrorene Stelle allein reicht noch nicht aus, um eine Alarmierung des Winterdienstes zu rechtfertigen. Gleichwohl ist in der Vergangenheit im Rahmen der Daseinsvorsorge ein freiwilliger flächendeckender Winterdienst in allen Straßen angestrebt worden.

Kreisstraßen werden vom Kreis Höxter, Land- und Bundesstraßen vom Landesbetrieb Straßenbau NRW betreut. Hier streut nicht das KUW!

Nach den positiven Erfahrungen der letzten Winter wird auch im kommenden Winter erneut ein differenzierter Winterdienst durchgeführt. Die vergangenen Winter haben gezeigt,  dass sich die Bevölkerung gut auf die Wetterverhältnisse einstellen kann und besonnen reagiert.

Im Rahmen des differenzierten Winterdienstes werden nur noch die verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen von Schnee geräumt werden, bei denen eine Streupflicht besteht. Hierzu wurde in enger Abstimmung mit den Bezirksverwaltungsstellenleitern und Ortsvorstehern für jeden Ortsteil eine Prioritätenliste erstellt.

Bei Glatteis, Eis- oder Schneeglätte werden jedoch nach wie vor alle Straßen gestreut, ebenso bei großen Schneemengen. Hierbei gilt jedoch, dass Streusalz seine Wirkung bis max. -8 ° entfalten kann, Feuchtsalz bis max. -15°. Bei stärkerem Frost kann die Glätte daher nicht mehr bekämpft werden.

Straßen, die nur geringen Verkehrsfluss haben und zudem keine Gefällstrecken sind, wie z.B. Wohnstraßen, werden nur noch bei starkem Schneefall oder eben Glatteis geräumt.

Zudem werden die Bürger um Verständnis gebeten, dass zuerst verkehrswichtige und gefährliche Straßen und Stellen von Schnee und Eis befreit werden müssen. Alle anderen Straßen können im Bedarfsfall erst später geräumt werden. Der Räumdienst des KUW beginnt so, dass werktags um 07.00 Uhr die Hauptverkehrsstraßen so gut wie möglich befahrbar sind, samstags um 08.00 Uhr, und sonn- und feiertags um 09.00 Uhr. Er endet an allen Tagen spätestens um 20.00 Uhr.

Der Schnee wird seitens der Räumfahrzeuge immer auf die Straßenseite geschoben, auf der sich die Regeneinläufe befinden; so wird vermieden, dass getauter Schnee auf der Straße anfrieren kann. Bei großen Schneemengen ist es manchmal so, dass dadurch auch Grundstückseinfahrten zugeschoben werden können. Das ist kein böser Wille, sondern unabänderlich, denn der Schnee kann vom Räumfahrzeug ja nicht mitgenommen werden. Hierfür wird um Verständnis gebeten.

Darüber hinaus hat sich jeder Verkehrsteilnehmer witterungsbedingt zu verhalten, sein Fahrzeug winterfest zu machen und sein Fahrverhalten der Witterung anzupassen. Hierzu gehört auch eine der Witterung entsprechende Bereifung.

Jeder Verkehrsteilnehmer muss wissen, dass der Winterdienst insbesondere bei starken Schneefällen oder Extremwetterlagen wie Blitzeis seine Grenzen hat.

Schließung Warburger Waldbad und Öffnung Warburger Hallenbad

11.09.2023|

Schließung des Warburger Waldbades am Sonntag, 10. September 2023 um 19.00 Uhr – mit einem Saisonabschluss-Grillen und dem traditionellen Hundeschwimmen ab 15.00 Uhr bzw. 17.00 Uhr

Die Stadtwerke Warburg schließen das Warburger Waldbad regulär am 10. September 2023 um 19.00 Uhr, um termingerecht in die Vorbereitungen zur Öffnung des Hallenbades gehen zu können. (mehr …)

Frühjahrsinformation zum Hallen- und Waldbad

17.04.2023|

Schließung des saisonalen Betriebs des Warburger Hallenbades und Start des Vorverkaufs der Saisonkarten für das Warburger Waldbad

Das Warburger Hallenbad schließt am Freitag, dem 28. April 2023.

In den Osterferien ist das Hallenbad neben den regulären Öffnungszeiten zusätzlich für alle Besucherinnen und Besucher in der Zeit von 8 Uhr bis 13 Uhr geöffnet. An Karfreitag, Ostersonntag und –montag ist das Bad geschlossen. (mehr …)

Auswechselung von Versorgungsleitungen in Dössel

17.02.2023|

Auswechslung der Trinkwasser-Gussleitungen und Stromversorgungskabel (Niederspannung) im Ortsnetz Dössel

Die Stadtwerke Warburg GmbH hat mit der Auswechselung der alten Trinkwasser-Gussleitungen und Stromversorgungskabel (Niederspannung) im Ortsnetz Dössel begonnen. (mehr …)

Erste Schnellladesäule im Kreis Höxter geht in Warburg ans Netz

22.04.2022|

In Deutschland steigen die Zahlen der E-Auto-Mobilisten täglich. Die Transformation in Richtung E-Mobilität und die daraus resultierende Energieversorgung wird auch in unserer Region immer relevanter. Mit dem Ausbau der Ladeinfrastruktur beschäftigt sich auch der Mobilitätsausschuss der Hansestadt Warburg. Dieser hat in einer Sitzung darüber abgestimmt, in der Kernstadt einen Schnellladepunkt von der Stadtwerke Warburg GmbH errichten und bewirtschaften zu lassen. (mehr …)